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DIN VDE 0100-722 · 0100-410 · 0100-600

Wallbox prüfen und dokumentieren

Schutzkonzept, RCD-Auslösung, Schleifenimpedanz und Gleichfehlerstromerkennung erfassen — Grenzwerte rechnet die Software aus der Absicherung, das PDF-Protokoll steht danach.

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Das Schutzkonzept entscheidet, bevor ein Messwert zählt

Ein Ladepunkt mit einem 300-mA-RCD kann jede Auslösestrom- und Zeitmessung bestehen und ist trotzdem nicht normgerecht geschützt. Deshalb steht dieser Prüfpunkt vor den Messwerten, nicht dahinter.

DIN VDE 0100-722, 722.531.3.101 verlangt für jeden Anschlusspunkt mindestens einen RCD Typ A mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA. Dazu Vorkehrungen gegen Gleichfehlerströme, und zwar auf einem von zwei Wegen:

  • ein RCD Typ B, oder
  • ein RCD Typ A oder Typ F zusammen mit einer Fehlergleichstrom-Überwachungseinrichtung (RDC-DD) nach DIN IEC 62955 (VDE 0666-20) — Auslösung bei höchstens 6,0 mA DC

NormSafe prüft beides zusammen: Typ, Bemessungsdifferenzstrom und den DC-Schutz. Ein Typ AC fällt auf, ein zu großer Bemessungsdifferenzstrom fällt auf — und ein Typ A ohne RDC-DD fällt ebenfalls auf, statt über die Messwerte durchzurutschen.

Bei der Schleifenimpedanz gibt es drei Ausgänge, nicht zwei

Der vereinfachte Nachweis liegt bei zwei Dritteln der Schranke aus DIN VDE 0100-410, 411.4.4. Wer darunter liegt, ist fertig. Wer darüber liegt, aber unter der harten Schranke bleibt, hat keinen Mangel — er braucht einen genaueren Nachweis. Erst über der harten Schranke ist die Abschaltbedingung verletzt.

NormSafe weist diesen dritten Fall getrennt aus. Eine Software, die nur zwei Ausgänge kennt, schreibt „Mängel festgestellt“, wo die Norm bloß eine genauere Rechnung verlangt — und der Kunde bekommt ein Protokoll, das strenger ist als die Norm.

Was NormSafe nicht bewertet — und warum das dasteht

Ohne LS-Nennstrom kein Zs-Grenzwert. Fehlt die Absicherung im Datensatz, trägt der Prüfpunkt „nicht berechenbar“ — keinen geschätzten Wert. Zs_max ist umgekehrt proportional zum Nennstrom: bei einem C32 ist der zulässige Wert halb so groß wie bei einem C16. Eine Annahme an dieser Stelle erzeugt einen erfundenen Grenzwert mit grünem Haken, und dem Protokoll sieht das niemand an.

Kein Urteil ohne Angabe. Ist nicht erklärt, ob ein DC-Schutz vorhanden ist, bleibt der Punkt unbewertet — nicht „bestanden“. Bei einem RCD Typ B wird die RDC-DD gar nicht verlangt; der Punkt entfällt dann sachlich, nicht stillschweigend.

Ein selektiver RCD wird gegen beide Grenzen geprüft. Bei einem Typ S gibt es eine Mindest-Auslösezeit: Ein selektiver RCD, der so schnell auslöst wie ein normaler, ist nicht selektiv — er ist defekt. Wer nur die obere Grenze prüft, bescheinigt ihm Funktionsfähigkeit.

Keine Normtexte, keine Modellfreigaben. Die Normen selbst sind urheberrechtlich geschützt und werden hier nicht wiedergegeben — genannt sind Abschnitt und Wert, gegen die diese Software rechnet. Und es gibt keine Liste freigegebener Messgeräte: geprüft ist das Datenformat, nicht jede Firmware jedes Geräts.

Wie das im Alltag aussieht

Ladepunkt für Ladepunkt

Wallbox, Absicherung, RCD-Typ, Netzform — einmal erfasst, und jede Wiederholungsprüfung rechnet damit weiter.

Grenzwert mit Herkunft

An jedem Prüfpunkt steht Norm, Ausgabe und Abschnitt — nicht nur die Zahl. Im Zweifel ist nachvollziehbar, woher sie kommt.

PDF mit Unterschrift

Protokoll mit Briefkopf, Messwerten und Kundenunterschrift. Nach dem Abschluss gesperrt, Korrekturen bleiben erkennbar.

Auch ohne Netz

In der Tiefgarage ist kein Empfang. Erfassen geht offline, die Daten gehen hoch, sobald wieder Netz da ist.

Häufige Fragen

Welche Norm gilt für die Prüfung einer Wallbox?
Für Ladepunkte gilt DIN VDE 0100-722. Die Abschaltbedingung kommt aus DIN VDE 0100-410, die Erstprüfung aus DIN VDE 0100-600. NormSafe führt an jedem Prüfpunkt mit, aus welcher Norm und welchem Abschnitt der Grenzwert stammt.
Welcher RCD ist an einer Wallbox vorgeschrieben?
DIN VDE 0100-722, 722.531.3.101: mindestens Typ A mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA. Dazu Vorkehrungen gegen Gleichfehlerströme — entweder ein RCD Typ B oder ein Typ A/F zusammen mit einer Fehlergleichstrom-Überwachungseinrichtung (RDC-DD) nach DIN IEC 62955 (VDE 0666-20).
Wozu die 6-mA-Gleichfehlerstromerkennung?
Ein Gleichfehlerstrom kann einen RCD vom Typ A erblinden lassen. Die RDC-DD löst deshalb bei einem DC-Reststrom von höchstens 6,0 mA aus (DIN IEC 62955 / VDE 0666-20). NormSafe bewertet diesen Punkt nur, wenn der DC-Schutz erklärt wurde — und rechnet ihn nicht an, wenn schon ein RCD Typ B verbaut ist.
Was passiert, wenn der LS-Nennstrom nicht erfasst ist?
Dann trägt der Prüfpunkt Schleifenimpedanz den Hinweis nicht berechenbar statt einen Grenzwert. Zs_max ist umgekehrt proportional zum Nennstrom — bei einem C32 ist der zulässige Wert halb so groß wie bei einem C16. Einen fehlenden Nennstrom durch eine Annahme zu ersetzen, erzeugt einen erfundenen Grenzwert mit grünem Haken.
Ist ein knapp überschrittener Zs-Wert ein Mangel?
Nicht zwangsläufig. Der vereinfachte Nachweis liegt bei zwei Dritteln der Schranke aus DIN VDE 0100-410, 411.4.4. Wer darüber liegt, aber unter der harten Schranke bleibt, braucht einen genaueren Nachweis — kein Durchfallen. NormSafe weist diesen dritten Fall getrennt aus, statt hart auf Mängel festgestellt zu urteilen.

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