Wallbox prüfen nach VDE 0100-722: Typ B oder Typ A mit 6 mA?
Die Frage, an der die meisten Ladepunkte hängen: Braucht die Wallbox einen RCD Typ B — oder genügt Typ A, wenn das Gerät die 6-mA-Gleichfehlererkennung mitbringt?
Kaum ein Prüfpunkt wird so oft falsch beantwortet wie dieser: Welchen Fehlerstromschutz braucht ein Ladepunkt? Die kurze Antwort lautet — es gibt zwei zulässige Wege, und welcher gilt, entscheidet die Wallbox selbst, nicht die Verteilung.
Warum Gleichfehlerströme das eigentliche Thema sind
Ein Ladegerät im Fahrzeug ist ein Leistungselektronik-Gerät. Im Fehlerfall kann es einen glatten Gleichfehlerstrom erzeugen — einen Fehlerstrom ohne Nulldurchgang.
Das ist kein akademischer Sonderfall, sondern der Kern des Problems: Ein RCD vom Typ A erkennt Wechselfehlerströme und pulsierende Gleichfehlerströme. Einen glatten Gleichfehlerstrom erkennt er nicht — schlimmer noch, ein solcher Strom kann seinen Summenstromwandler vormagnetisieren. Danach löst der RCD auch bei einem echten Wechselfehlerstrom nicht mehr sicher aus. Der Schutz fällt also nicht nur für den einen Fehlerfall aus, sondern für alle, und niemand sieht es dem Schalter an.
Die zwei zulässigen Wege
Weg 1 — RCD Typ B. Ein allstromsensitiver RCD erfasst auch glatte Gleichfehlerströme. Damit ist der Ladestromkreis vollständig abgedeckt, unabhängig davon, was die Wallbox mitbringt.
Weg 2 — RCD Typ A plus 6-mA-Gleichfehlererkennung in der Wallbox. Bringt das Ladegerät eine eingebaute Erkennung für Gleichfehlerströme mit (RDC-DD nach IEC 62955), genügt vor dem Ladepunkt ein RCD Typ A. Die Wallbox trennt dann selbst, sobald ein Gleichfehlerstrom von 6 mA erreicht wird — also lange bevor der Typ-A-RCD überhaupt beeinträchtigt werden könnte.
Weg 2 ist heute der Regelfall, weil er billiger ist: Ein RCD Typ B kostet ein Vielfaches eines Typ A, und die 6-mA-Erkennung steckt in fast jeder aktuellen Wallbox.
Der Fehler, den man in der Praxis findet: Typ A verbaut, weil „die Wallbox das ja selbst kann" — und niemand hat nachgesehen, ob dieses Modell es wirklich kann. Das Datenblatt entscheidet, nicht die Annahme. Wenn die Erkennung fehlt und trotzdem nur Typ A davorsitzt, ist der Ladepunkt nicht normgerecht abgesichert, und das fällt erst im Fehlerfall auf.
Was gemessen wird
Ein Ladepunkt ist im Kern ein Endstromkreis. Entsprechend läuft die Prüfung wie eine Anlagenprüfung — mit zwei Zusätzen.
| Prüfpunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Schutzleiterwiderstand | Durchgängigkeit bis zum Ladepunkt, bewertet aus Länge und Querschnitt |
| Isolationswiderstand | Prüfspannung nach Nennspannung des Kreises |
| Schleifenimpedanz Zs | Abschaltbedingung — abhängig von Automatentyp und Nennstrom |
| RCD-Auslösestrom | zwischen halbem und vollem Bemessungsdifferenzstrom, beim Typ B mit weiterem Bereich |
| RCD-Auslösezeit | bei einfachem und fünffachem Bemessungsdifferenzstrom |
| RCD-Prüftaste | Funktionsnachweis, kein Ersatz für die Messung |
| RDC-DD 6 mA | nur nötig, wenn kein RCD Typ B davorsitzt |
| Berührungsspannung | zulässiger Wert je nach Bereich |
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Die Prüftaste beweist nichts über den Auslösestrom
Sie prüft, ob die Mechanik auslöst — nicht, bei welchem Strom und wie schnell. Ein RCD, dessen Auslösestrom über dem Bemessungsdifferenzstrom liegt, betätigt die Prüftaste völlig normal und schützt trotzdem nicht mehr wie vorgesehen.
Deshalb gilt ein Ladepunkt erst als geprüft, wenn Auslösestrom und Auslösezeit gemessen sind. Ein Protokoll, in dem nur die Prüftaste abgehakt ist, dokumentiert eine Sichtprüfung mit Geräusch.
Selektive RCDs haben auch eine Mindestzeit
Sitzt ein selektiver RCD (Typ S) in der Vorstufe, gilt für ihn nicht nur eine Höchst-, sondern auch eine Mindestauslösezeit. Ein Typ S, der so schnell auslöst wie ein normaler RCD, ist nicht selektiv — er ist defekt, und bei einem Fehler am Ladepunkt fliegt die halbe Installation mit.
Das ist eine Falle, die Software genauso trifft wie Menschen: Wer nur gegen die obere Grenze prüft, bewertet einen Typ S mit 20 ms als bestanden. Genau dieser Fehler steckte bis zum 16.08.2026 in unserer eigenen Wallbox-Bewertung — die Mindestzeiten wurden berechnet und dann nicht ausgewertet. Gefunden im Prüfdurchgang, behoben, und deshalb steht es hier.
Was ein Ladepunkt-Protokoll enthalten muss
Zusätzlich zu den üblichen Angaben eines Anlagenprotokolls:
- Ladepunkt eindeutig bezeichnet — bei mehreren Ladepunkten je Objekt reicht „Wallbox Garage" nicht.
- Hersteller, Typ und Ladeleistung der Wallbox.
- Art des Fehlerstromschutzes: Typ B, oder Typ A mit dem Nachweis der 6-mA-Erkennung. Diese Angabe entscheidet, welche Prüfpunkte überhaupt gelten — steht sie nicht drin, ist das Protokoll nicht bewertbar.
- Absicherung und Charakteristik des Ladestromkreises, weil daraus der Zs-Grenzwert folgt.
- Netzform, weil sie den Weg der Erdung bestimmt.
Wiederholungsprüfung: der Punkt, den fast alle übersehen
Eine Wallbox in einem Betrieb ist ein elektrisches Betriebsmittel wie jedes andere — sie fällt unter die Wiederholungsprüfung, und die Frist folgt aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Ladepunkt am Firmenparkplatz steht im Freien, wird täglich mechanisch belastet und von wechselnden Personen bedient. Das ist eine ganz andere Beanspruchung als eine Verteilung im Technikraum.
Dazu kommt ein praktischer Punkt: Zwischen Erstprüfung und erster Wiederholung wechselt oft die Ladeleistung, weil ein neues Fahrzeug mehr zieht, oder es kommt ein zweiter Ladepunkt dazu. Beides verändert die Belastung des Stromkreises — und damit die Grundlage, auf der die Erstprüfung bewertet wurde. Wer die Anlagendaten nicht fortschreibt, prüft beim zweiten Mal gegen die Verhältnisse des ersten Mals.
Häufige Fehler
- Typ A ohne Nachweis der 6-mA-Erkennung. Die häufigste echte Abweichung.
- Zwei Ladepunkte hinter einem RCD, ohne dass die Wechselwirkung betrachtet wurde. Zwei Wallboxen mit je zulässigem Ableitstrom können den gemeinsamen RCD zum Auslösen bringen, ohne dass ein Fehler vorliegt — der Betreiber hält das für einen Defekt und überbrückt im schlimmsten Fall.
- Prüftaste statt Messung. Siehe oben.
- Zs mit dem Grenzwert des falschen Automatentyps verglichen. Bei C-Charakteristik ist der zulässige Wert nur halb so groß wie bei B.
- Erstprüfung ohne Protokoll übergeben. Bei einem geförderten Ladepunkt ist die Dokumentation regelmäßig Teil der Nachweispflicht — sie fehlt dann genau dann, wenn sie gebraucht wird.
Mit NormSafe
Die Wallbox-Prüfung ist ein eigener Prüfablauf, kein umetikettiertes Geräteprotokoll. NormSafe rechnet den Zs-Grenzwert aus Automatentyp, Nennstrom und Nennspannung, prüft beim RCD beide Zeitgrenzen — bei selektiven Typen auch die Mindestzeit —, und blendet die 6-mA-Prüfung genau dann ein, wenn kein Typ B davorsitzt.
„Bestanden" setzt dabei voraus, dass die Pflichtmessungen wirklich vorliegen. Ein gesetzter Haken an der Prüftaste allein reicht nicht — das war eine echte Lücke im eigenen Code und ist geschlossen.
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