Die Unterschrift als Garant: Was das Prüfprotokoll Ihnen persönlich bringt
Mit der Übernahme einer Prüfung entsteht eine persönliche Garantenstellung. Kommt es zu einem Personenschaden, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Person, die tatsächlich geprüft hat — nicht gegen den Betrieb. Das eigene Protokoll ist in diesem Verfahren der erste Sorgfaltsnachweis.
Das deutsche Strafrecht kennt keine Unternehmensstrafbarkeit. Ermittelt wird immer gegen eine natürliche Person — bei einem Personenschaden nach einem Stromunfall also gegen die Elektrofachkraft, die tatsächlich geprüft und unterschrieben hat, nicht gegen „den Betrieb".
Die Garantenstellung durch Übernahme
Mit der Übernahme einer Prüfung entsteht eine strafrechtliche Garantenstellung (§ 13 StGB): Wer die Prüfung unterschreibt, übernimmt persönlich die Pflicht, erkennbare Gefahren zu benennen. Kommt es zu einem Personenschaden, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft standardmäßig wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder, bei Todesfolge, fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) — gegen die Person, der die Garantenstellung zugeordnet werden kann.
Wichtig zur Einordnung: Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist keine Vorverurteilung. Sie folgt bei jeder Verletzungsfolge weitgehend automatisch aus dem Legalitätsprinzip, nicht weil ein Verschulden schon feststeht.
Zivilrechtlicher Schutz wirkt hier nicht
Das Kollegenprivileg der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 104, 105 SGB VII) schützt vor einer zivilrechtlichen Schmerzensgeldklage eines verletzten Kollegen — es hat aber keine Wirkung auf das Strafverfahren. § 222 und § 229 StGB knüpfen unabhängig davon individuell an die Person an, der die konkrete Sorgfaltspflicht tatsächlich zugewiesen war.
Genau hier wird die Dokumentation persönlich: Wessen Name steht auf dem Protokoll? Wer hat konkret geprüft oder freigegeben? Bei unklar verteilten Zuständigkeiten — ein geteilter Zugang, eine nur mündliche Zuweisung, kein dokumentierter Prüfer — bleibt offen, wen die Pflicht traf. Das hält die Frage für mehrere Beteiligte offen, statt sie für den tatsächlich Verantwortlichen zu klären.
Digitalisierung mit NormSafe
Jeder Prüfvorgang in NormSafe ist einer konkreten, angemeldeten Elektrofachkraft mit Zeitstempel zugeordnet — nicht einem geteilten Zugang oder einem handschriftlichen Kürzel. Im Ermittlungsverfahren ist das der persönliche Sorgfaltsnachweis der handelnden Person, unabhängig davon, wie der Betrieb insgesamt organisiert war — und ein Schutz davor, fälschlich in eine fremde Verantwortung hineingezogen zu werden.
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