Wer hat Sie bestellt? Der Qualifikationsnachweis der prüfenden Person
Was die Kalibrierung für das Messgerät ist, ist die schriftliche Bestellung für die prüfende Person — im Streitfall fragt die Berufsgenossenschaft oder ein Gericht systematisch, wer diese Person qualifiziert und beauftragt hat.
Ein Prüfprotokoll ist nur so belastbar wie die Qualifikation der Person, die es unterschrieben hat. Während die Kalibrierung des Messgeräts inzwischen als selbstverständlicher Teil der Dokumentation gilt, fehlt das Gegenstück für die Person oft ganz.
Drei Kategorien, eine Grundlage
DIN VDE 1000-10 unterscheidet Elektrofachkraft (EFK), verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP). Für Personen ohne elektrotechnische Berufsausbildung regelt der DGUV Grundsatz 303-001 den Weg zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EFfT) — über eine Theorie- und Praxisschulung, abgeschlossen mit einer schriftlichen betrieblichen Bestellung, die die konkrete Tätigkeit beschreibt.
Die Frage, die im Streitfall zuerst kommt
Kommt es zu einem Schaden, fragt eine Berufsgenossenschaft oder ein Gericht regelmäßig: Wer hat diese Person qualifiziert und schriftlich bestellt? Fehlt eine nachvollziehbare Antwort, steht schnell der Vorwurf des Organisationsverschuldens im Raum — der Arbeitgeber habe eine Prüfung von jemandem durchführen lassen, dessen Qualifikation nicht dokumentiert war. Das ist ebenso real wie ein abgelaufener Kalibrierschein beim Messgerät, nur auf der Seite der Person statt der Technik.
Kein Ersatz für die Bestellung selbst
Die Bestellung zur EFfT mit Schulungsnachweis ist ein eigener, formeller Vorgang — sie entsteht durch Schulung und schriftliche Beauftragung, nicht durch ein Software-Feld. Was fehlt, ist häufig nicht die Bestellung selbst, sondern ihre griffbereite Verknüpfung mit den tatsächlich durchgeführten Prüfungen.
Digitalisierung mit NormSafe
NormSafe hinterlegt zu jeder Elektrofachkraft eine Qualifikationsangabe, die auf jedem von ihr erstellten Protokoll erscheint — der Nachweis, wer mit welcher angegebenen Qualifikation geprüft hat, bleibt an die konkrete Prüfung gebunden, statt getrennt in einer Personalakte zu liegen, auf die im Ernstfall niemand sofort zugreift.
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