Was der Betriebsschutz nicht deckt: Ihre persönliche finanzielle Haftung
Zwei Szenarien, in denen die einzelne Elektrofachkraft selbst finanziell haftet, nicht der Betrieb — bei Kollegen über den Regress der Berufsgenossenschaft, bei Dritten über die persönliche Außenhaftung.
Der Betrieb ist versichert, also ist die einzelne Fachkraft aus dem Schneider — dieser Annahme widersprechen zwei Konstellationen, in denen persönliches Geld auf dem Spiel steht, nicht das des Arbeitgebers.
Verletzt sich ein Kollege: das Kollegenprivileg mit Ausnahme
§ 105 SGB VII schützt eine Elektrofachkraft grundsätzlich davor, von einem verletzten Kollegen persönlich auf Schadensersatz verklagt zu werden. Diese Privilegierung endet aber, wenn die Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII Regress nimmt: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sie ihre eigenen Aufwendungen — Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente — direkt bei der Fachkraft persönlich zurückfordern, nicht nur beim Unternehmer. Derselbe Mechanismus, mit dem die Berufsgenossenschaft auch gegen Betriebe vorgeht, trifft damit unter denselben Voraussetzungen auch die einzelne Person.
Verletzt sich ein Dritter: keine Privilegierung mehr
Wird ein betriebsfremder Dritter verletzt — ein Kunde, ein Besucher, fremdes Firmenpersonal — greift das Kollegenprivileg nicht. Die Fachkraft haftet dem Dritten gegenüber grundsätzlich unbeschränkt persönlich nach § 823 BGB (Außenhaftung) und ist auf einen Freistellungsanspruch gegen den eigenen Arbeitgeber angewiesen — der bei dessen Zahlungsunfähigkeit leerläuft.
Abgemildert wird das durch die von den Arbeitsgerichten entwickelte dreistufige Arbeitnehmerhaftung (grundlegend: BAG, Beschluss des Großen Senats vom 27.09.1994, GS 1/89): Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet die Fachkraft gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden anteilig geteilt, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet sie in vollem Umfang. Wo genau ein konkreter Fall in dieser Stufung landet, entscheidet immer das Gericht anhand der Umstände — eine allgemeine Rechtslage, keine Garantie für einen bestimmten Ausgang.
Warum die Dokumentation die Stufe entscheidet
Zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit liegt in der Praxis genau der Unterschied zwischen keinem und vollem persönlichem Zahlungsrisiko. Was in diesem Streit zählt, ist nachvollziehbar zu machen, wie sorgfältig tatsächlich geprüft wurde — mit welchem Gerät, welchem Messwert, an welchem Datum.
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NormSafe dokumentiert je Prüfung, wer mit welchem kalibrierten Gerät wann geprüft und welchen Wert gemessen hat — genau die Angaben, an denen im Streitfall die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit hängt.
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