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VDE 010008.07.2026·7 Min. Lesezeit

VDE 0100-600: Erstprüfung elektrischer Anlagen

Die Erstprüfung nach VDE 0100-600 ist Pflicht vor Inbetriebnahme. Welche Messungen sind erforderlich und wie dokumentieren Sie korrekt?

Die Erstprüfung ist vor der Inbetriebnahme jeder neuen elektrischen Anlage durchzuführen und zu dokumentieren. Sie ist keine Formalie am Ende der Baustelle, sondern der Nachweis, dass die Anlage im Fehlerfall das tut, was sie soll: rechtzeitig abschalten.

Reihenfolge: erst sehen, dann messen, dann erproben

Die Prüfung besteht aus drei Teilen, und die Reihenfolge ist kein Zufall.

Besichtigen kommt zuerst — an der spannungsfreien Anlage. Leiterquerschnitte, Kennzeichnung, Schutzart, Zugänglichkeit, Auswahl der Betriebsmittel. Vieles, was später als Messfehler erscheint, ist hier schon sichtbar.

Messen folgt, ebenfalls überwiegend spannungsfrei. Wer die Reihenfolge umdreht und mit der Isolationsmessung an einer Anlage beginnt, in der noch Verbraucher hängen, misst deren Innenwiderstand mit und wundert sich über zu niedrige Werte.

Erproben kommt zuletzt, unter Spannung: Drehfeld, RCD-Auslösung, Funktion der Schutzeinrichtungen.

Erforderliche Messungen

  • Kontinuität der Schutzleiter und Potentialausgleichsleiter
  • Isolationswiderstand (min. 1 MΩ bei 230/400 V)
  • Schleifenimpedanz Zs (Nachweis der Abschaltbedingungen)
  • RCD-Auslösezeit und -strom (bei Fehlerstromschutzschaltern)
  • Spannungsfall (max. 3 % in Hausinstallationen)

Isolationswiderstand: Prüfspannung nach Schutzmaßnahme

Prüfspannung und Mindestwert richten sich nicht nach der Spannung allein, sondern in der ersten Zeile nach der Schutzmaßnahme: SELV und PELV werden mit 250 V geprüft und müssen 0,5 MΩ erreichen. Alles bis einschließlich 500 V — einschließlich FELV — wird mit 500 V geprüft und braucht 1,0 MΩ; über 500 V sind es 1000 V Prüfspannung und ebenfalls 1,0 MΩ.

Die Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit: Ein FELV-Stromkreis mit 24 V ist Kleinspannung, gehört aber in die zweite Zeile. Wer ihn nach der Spannung einsortiert, prüft mit halber Prüfspannung gegen den halben Grenzwert — und bewertet damit doppelt zu milde.

Praktisch scheitert diese Messung selten an der Installation und häufig an angeschlossenen Verbrauchern, Überspannungsableitern oder Elektronik. Was nicht abgeklemmt werden kann, gehört ins Protokoll — nicht weggelassen.

Schleifenimpedanz: die Charakteristik entscheidet

Der Grenzwert für Zs ergibt sich aus dem Auslösestrom der Schutzeinrichtung. Im Fehlerfall muss genug Strom fließen, damit der Automat magnetisch und damit schnell abschaltet.

Ein B-Automat löst beim etwa fünffachen Nennstrom aus, ein C-Automat erst beim etwa zehnfachen. Für dieselbe Abschaltzeit muss also doppelt so viel Strom fließen — und dafür darf die Schleifenimpedanz nur halb so groß sein. Wer im Kopf mit „B-16“ rechnet und einen C-16 vor sich hat, liegt um den Faktor zwei daneben.

Typische Grenzwerte (Zs)

Gerechnet mit U₀ = 230 V gegen Erde und einer Abschaltzeit von 0,4 s. Die Norm kennt hier zwei Schranken, nicht eine: Die Abschaltbedingung selbst ist Zs · Ia ≤ U₀; wer darunter bleibt, hat sie erfüllt. Der Anhang D der DIN VDE 0100-600 erlaubt zusätzlich einen vereinfachten Nachweis bei zwei Dritteln dieses Werts — liegt die Messung darunter, ist ohne weitere Rechnung alles in Ordnung.

Absicherungvereinfachter Nachweis (B)Abschaltbedingung (B)vereinfacht (C)Abschaltbedingung (C)
16 A1,92 Ω2,88 Ω0,96 Ω1,44 Ω
25 A1,23 Ω1,84 Ω0,61 Ω0,92 Ω
32 A0,96 Ω1,44 Ω0,48 Ω0,72 Ω

👉 Zs für andere Kombinationen berechnen

Warum zwei Drittel — und warum ein Überschreiten kein Durchfallen ist

Gemessen wird bei Raumtemperatur und mit kleinem Strom. Im Fehlerfall erwärmt sich der Leiter, sein Widerstand steigt, und die tatsächliche Schleifenimpedanz liegt über der gemessenen. Die zwei Drittel decken diesen Zuschlag pauschal ab.

Deshalb ist das ein vereinfachter Nachweis und keine schärfere Grenze: Wer darunter liegt, ist fertig. Wer darüber liegt, ist nicht durchgefallen, sondern muss genauer nachweisen — Netzinnenimpedanz Zₑ am Speisepunkt messen, die Leiterwiderstände von Verteilungs- und Endstromkreis dazurechnen und temperaturkorrigiert aufaddieren. Erst wenn der so bestimmte Wert die Abschaltbedingung reißt, ist es ein Mangel.

Ein Rechner, der diesen Mittelbereich rot färbt, schickt den Prüfer auf eine Fehlersuche, die die Norm gar nicht verlangt. Der Zs-Rechner weist ihn deshalb gesondert aus.

Der Grenzwert, den es für Anlagen gar nicht gibt

Ein Fehler, der sich hartnäckig hält: Für die Durchgängigkeit der Schutzleiter in einer Anlage werden gern 0,3 Ω oder 1,0 Ω als Grenzwert angesetzt. Diese Zahlen stammen aus der Geräteprüfung nach VDE 0701/0702 und gehören dort hin — an ein Gerät mit einer definierten Anschlussleitung.

Für eine feste Installation gibt es keinen solchen pauschalen Wert. Verlangt ist der Nachweis der Durchgängigkeit durch eine Widerstandsmessung; bewertet wird gegen den Widerstand, der sich aus Länge, Querschnitt, Leitermaterial und der Zahl der Verbindungsstellen ergibt. Ein 60 m langer Schutzleiter in 1,5 mm² liegt zwangsläufig über 0,3 Ω und ist trotzdem in Ordnung — während 0,3 Ω auf zwei Metern ein Befund ist.

Praktische Folge: Ohne Länge und Querschnitt je Stromkreis kann niemand — auch keine Software — diesen Wert richtig bewerten. Was bleibt, ist eine Plausibilitätsschranke, und die sollte auch so beschriftet sein und nicht als Normgrenzwert auftreten.

RCD: zwei Werte, nicht einer

Beim Fehlerstromschutzschalter reicht es nicht, dass er auslöst. Geprüft wird beides: der Auslösestrom (er muss zwischen dem halben und dem vollen Bemessungsdifferenzstrom liegen) und die Auslösezeit bei einfachem und fünffachem Bemessungsdifferenzstrom.

Als Richtgrößen für die Auslösezeit gelten beim Standardtyp rund 300 ms bei einfachem und rund 40 ms bei fünffachem Bemessungsdifferenzstrom.

Bei selektiven RCDs kommt eine Besonderheit dazu, die oft übersehen wird: Dort gibt es nicht nur eine Höchst-, sondern auch eine Mindestzeit. Ein selektiver RCD, der zu schnell auslöst, ist ebenso ein Befund wie einer, der zu langsam ist — die Selektivität zum vorgelagerten Schutz ist dann nicht gegeben. Ein Typ S, der in 20 ms fällt, ist kein besonders guter RCD, sondern ein defekter.

Der Auslösestrom dagegen hat für jeden Typ dieselbe Obergrenze: zwischen halbem und vollem Bemessungsdifferenzstrom. Ein verbreiteter Irrtum ist, ein Typ B dürfe später auslösen, weil er zusätzlich glatte Gleichfehlerströme erfasst. Das verwechselt zwei Messungen: Ein Typ B hat zwei getrennte Erfassungssysteme — eines für Wechsel- und pulsierende Gleichfehlerströme, ein zweites mit eigener Elektronik für glatte Gleichfehlerströme. Zwei Messkreise heißen zwei Messungen, nicht eine Messung mit aufgeweitetem Bereich. Der Gleichstromnachweis läuft mit einem eigenen Verfahren und einem eigenen Grenzwert.

Praktisch heißt das: Ein 30-mA-RCD, der erst bei 45 mA auslöst, ist ein Befund — auch als Typ B.

Berührungsspannung: 50 V — außer dort, wo es 25 V sind

Die zulässige Berührungsspannung liegt bei 50 V Wechselspannung. In besonderen Bereichen gilt die Hälfte: unter anderem in landwirtschaftlichen Betriebsstätten und in Räumen mit Badewanne oder Dusche. Aus diesem Grenzwert und dem Bemessungsdifferenzstrom des RCD ergibt sich im TT-System der höchstzulässige Erdungswiderstand RA.

Der Punkt für die Praxis: Diese Halbierung hängt am Ort, nicht am Stromkreis. Wer sie in der Anlagendokumentation nicht als Eigenschaft des Bereichs führt, rechnet auf der Kuhstall-Verteilung mit denselben Werten wie im Büro — und übersieht genau dort einen Befund, wo er am gefährlichsten ist.

Dokumentationspflichten

Das Prüfprotokoll muss alle Messwerte mit Grenzwerten und Bewertung enthalten. Eine Zahlenkolonne ohne Vergleichswert ist keine Prüfung, sondern eine Messreihe.

Dazu gehören außerdem: die eindeutige Bezeichnung der Anlage und jedes geprüften Stromkreises, das verwendete Messmittel mit Kalibrierdatum, der Name der prüfenden Elektrofachkraft und deren Unterschrift. Bei Mängeln gehört auch die Bewertung hinein — sicherheitsrelevant oder nicht, und was zu tun ist.

Häufige Fehler

  • Stromkreise nicht einzeln dokumentiert. Ein Sammelprotokoll „Verteilung geprüft“ ist im Streitfall wertlos.
  • Grenzwert aus dem Kopf. Bei gemischten Charakteristiken in einer Verteilung geht das schief.
  • Erproben ausgelassen, weil die Messwerte gut aussahen. Drehfeld und RCD-Funktion sind eigene Prüfschritte.
  • Mängel nur mündlich weitergegeben. Was nicht im Protokoll steht, gilt als nicht festgestellt.
  • Vorbelegte Haken als Prüfung gewertet. Sichtprüfung, Polarität und Funktion stehen in vielen Formularen von vornherein auf „in Ordnung“. Ein Stromkreis ohne einen einzigen Messwert darf daraus nicht als „bestanden“ hervorgehen.

Mit NormSafe

NormSafe berechnet die Grenzwerte je Stromkreis aus Absicherung, Charakteristik und Nennspannung, bewertet jede Messung dagegen und hält Abweichungen als Mangel fest — mit Schweregrad. Ein Stromkreis gilt erst als bestanden, wenn die Pflichtmessungen tatsächlich vorliegen, nicht wenn nur die vorbelegten Haken gesetzt sind. Die Anlagendokumentation bleibt über Wiederholungsprüfungen hinweg erhalten, sodass sich die Entwicklung einer Anlage nachvollziehen lässt.

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