Gefördert, aber falsch dokumentiert: Warum die Wallbox-Förderung ein eigenes Protokoll verlangt
Bei der geförderten Wallbox-Installation braucht es in der Praxis drei unterschiedliche Dokumente, die häufig verwechselt werden. Ohne den Verwendungsnachweis wird nach Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie nicht ausgezahlt.
Seit 15.04.2026 läuft die Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus" — die erste nennenswerte Wallbox-Förderung auf Bundesebene seit dem Auslaufen der KfW-442-Töpfe 2023. Anders als der Name vermuten lässt, wickelt nicht die KfW diese Förderung ab, sondern das Bundesministerium für Verkehr über ein eigenes Portal. Für den ausführenden Elektrobetrieb bedeutet das: drei unterschiedliche Dokumente, die leicht verwechselt werden.
Drei Dokumente, drei Zwecke
Das wiederkehrende Prüfprotokoll nach DGUV V3 weist die Sicherheit der Anlage im laufenden Betrieb nach — wie bei jeder anderen ortsfesten Installation.
Das Inbetriebnahmeprotokoll für Ladeeinrichtungen im Sinne der Ladesäulenverordnung ist ein eigenständiges Formular der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, orientiert an VDE 0100-600 unter Berücksichtigung von VDE 0100-722. Es wird von einer Elektrofachkraft ausgefüllt und bestätigt und ist Voraussetzung für die Anmeldung der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber nach § 19 NAV.
Der Verwendungsnachweis gegenüber dem Fördermittelgeber ist noch einmal etwas anderes: Nach Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie werden die Zuwendungen erst nach Vorlage dieses Nachweises nachschüssig ausgezahlt — also nach Abschluss der Installation, nicht im Voraus. In der Praxis gehören dazu Rechnungen, das Inbetriebnahmeprotokoll und Fotos der Installation.
Die Reihenfolge ist zwingend
Die Auftragsvergabe darf laut Förderaufruf erst nach der Bewilligung des Antrags erfolgen — wer bereits einen Auftrag vergeben hat, kann für dieses Vorhaben keine Förderung mehr beantragen. Diese Reihenfolge gehört ebenso zur Beratung des Kunden wie die technische Prüfung selbst.
Was ohne sauberen Verwendungsnachweis passiert
Fehlt einer der geforderten Belege oder ist die Dokumentation lückenhaft, verzögert sich die Auszahlung — im schlechtesten Fall bleibt sie ganz aus, obwohl die Installation technisch einwandfrei war. Für den Kunden ist das ein finanzieller Schaden, der mit der eigentlichen Elektroarbeit nichts zu tun hat, aber am fehlenden Papier hängt.
Digitalisierung mit NormSafe
NormSafe bildet die technische Wallbox-Prüfung nach VDE 0100-722 strukturiert ab und hält Datum, Messwerte und die prüfende Elektrofachkraft dauerhaft abrufbar — die Grundlage, aus der sich die Unterlagen für den Verwendungsnachweis zusammenstellen lassen. Den Verwendungsnachweis selbst und das gesonderte Inbetriebnahmeprotokoll der Ladesäulenverordnung ersetzt das nicht — beide bleiben eigene Dokumente.
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