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Recht16.09.2026·2 Min. Lesezeit

Warum die Sachversicherung Ihres Kunden Ihr Prüfprotokoll verlangt

Entsteht aus einer geprüften Anlage ein Kurzschluss- oder Brandschaden, prüft die Gebäudeversicherung des Kunden zuerst, ob die Instandhaltung erfüllt wurde. Das Prüfprotokoll ist damit nicht nur für den eigenen Betrieb wichtig — es entscheidet, ob der Kunde ausgezahlt wird.

Ein Kurzschluss oder ein Brand an einer Elektroinstallation ist zunächst der Schaden des Kunden — nicht des prüfenden oder installierenden Betriebs. Trotzdem betrifft das Prüfprotokoll direkt den Betrieb, denn wenn der Kunde bei seiner eigenen Versicherung nicht ausgezahlt wird, ist die nächste Frage fast immer an den Elektrobetrieb gerichtet.

Die Instandhaltungsobliegenheit

§ 28 VVG regelt, was passiert, wenn eine vertragliche Obliegenheit verletzt wird — dazu zählt bei den meisten Gebäude- und Sachversicherungen auch die ordnungsgemäße Instandhaltung der elektrischen Anlage. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit grob fahrlässig, darf der Versicherer die Leistung kürzen, und zwar „in einem der Schwere des Verschuldens... entsprechenden Verhältnis" (§ 28 Abs. 2 S. 2 VVG) — eine Quotelung, keine automatische Vollverweigerung.

Zwei Punkte werden dabei oft übersehen: Die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit trägt der Versicherer, nicht der Kunde. Und der Kunde hat nach § 28 Abs. 3 VVG einen Kausalitätsgegenbeweis — kann er zeigen, dass die Obliegenheitsverletzung für den Schaden nicht ursächlich war, bleibt die Leistung bestehen. Ein fehlendes Protokoll bedeutet also nicht automatisch eine Kürzung — es entzieht dem Kunden aber genau das Beweismittel, mit dem er sich hätte verteidigen können.

Was ein Gutachter zuerst anfordert

Bei Elektro-Brandschäden ist das Prüfprotokoll nach VDE 0100 bzw. VDE 0701-0702 in der Sachverständigenpraxis eines der ersten Dokumente, das vor der eigentlichen Begutachtung angefordert wird. Ohne diesen Bezugspunkt lässt sich der Zustand der Anlage vor dem Schadensereignis kaum noch rekonstruieren — der beschädigte Zustand danach beantwortet die entscheidende Frage nicht: War der Mangel schon vorher da?

Die Kette bis zum Betrieb

Kürzt die Sachversicherung ihre Leistung an den Kunden, bleibt bei dem einen ungedeckten Rest oft nur ein Weg: der Regress oder die Nachfrage beim ausführenden Betrieb. Ein sauberes, lückenloses Protokoll schützt in diesem Ablauf nicht nur den Kunden — es hält den Betrieb aus einer Diskussion heraus, die erst durch das Fehlen des Nachweises entsteht.

Digitalisierung mit NormSafe

Das NormSafe-Protokoll ist das Dokument, das der Kunde bei seiner eigenen Sach- oder Gebäudeversicherung einreichen kann: Zeitstempel, vollständige Messwerte mit Grenzwertvergleich, eine nach Abschluss gesperrte, revisionssichere Historie — genau die Punkte, an denen ein Versicherer im Kürzungsstreit ansetzt.

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