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PV15.09.2026·2 Min. Lesezeit

Warum die Versicherung nach einem PV-Brand zuerst das Inbetriebnahmeprotokoll sehen will

Rund 30 Prozent der von Sachversicherern erfassten Brände gehen auf Elektromängel zurück. Bei einem Schaden an der PV-Anlage prüft der Versicherer als Erstes, ob sie fachgerecht dokumentiert in Betrieb genommen wurde.

Nach dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) geht rund ein Drittel aller von Sachversicherern erfassten Brände auf Mängel oder Defekte in elektrischen Anlagen zurück — eine über Jahre konstante, breit zitierte Kennzahl. Bei PV-Anlagen kommt eine zusätzliche Fehlerquelle dazu: die Schnittstelle zwischen Gleich- und Wechselstromseite, die bei der klassischen Hausinstallation so nicht existiert.

Was der Versicherer im Schadensfall zuerst verlangt

Bei einem Brand- oder Überspannungsschaden prüft die Gebäude- oder Sachversicherung, bevor sie reguliert, ob die Anlage fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurde. Der zentrale Beleg dafür ist das Inbetriebnahmeprotokoll: Sichtprüfung, Messwerte der AC-Seite nach VDE 0100-600, gesonderte Prüfung der DC-Seite, und die Bestätigung durch eine Elektrofachkraft. Fehlt dieses Protokoll oder ist es lückenhaft, kann die Regulierung gekürzt werden oder ganz ausbleiben — unabhängig davon, ob die Anlage tatsächlich fehlerfrei war.

Die Lücke, die in der Praxis am häufigsten fehlt

Bei vielen laufenden PV-Anlagen liegt in der Praxis gar kein vollständiges Inbetriebnahmeprotokoll vor — Erstprüf-Schritte werden erst bei der ersten echten Prüfung nachgeholt, manchmal Jahre später. Zwei Stellen fallen dabei regelmäßig auf: fehlender UV-Schutz und Schleifenbildung bei der DC-Verkabelung, und eine ausgelassene oder unvollständige Durchgangsprüfung von Schaltern, Sicherungen und Verbindern. Beides sind Punkte, die bei der Sichtprüfung auffallen müssten — und die im Protokoll dokumentiert sein müssen, um im Schadensfall etwas wert zu sein.

AC-Seite und DC-Seite sind zwei getrennte Prüfungen

Ein häufiger Denkfehler: Die AC-seitige Prüfung nach VDE 0100-600 allein deckt die PV-Anlage nicht vollständig ab. Die Gleichstromseite — Module, Strings, Verkabelung bis zum Wechselrichter — braucht eine eigene, gesonderte Prüfung. Ein Protokoll, das nur die AC-Seite zeigt, beantwortet im Schadensfall nicht die Frage, die der Versicherer stellt.

Digitalisierung mit NormSafe

NormSafe bildet AC- und DC-Seite als getrennte Prüfschritte ab — eine unvollständig geprüfte Anlage wird nicht als bestanden ausgewiesen, sondern sichtbar als „Nicht bewertbar" markiert, statt eine Vollständigkeit vorzutäuschen, die nicht geprüft wurde. Das erzeugte Inbetriebnahmeprotokoll bleibt dauerhaft abrufbar, auch Jahre später, wenn der Schadensfall erst eintritt und der Versicherer danach fragt.

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