Die ersten Tage nach dem Ernstfall: Wer nach einem Stromunfall vor der Tür steht
Nach einem schweren, elektrisch bedingten Arbeitsunfall kommen mehrere Stellen ohne Vorlaufzeit — mit vier verschiedenen Zielen, aber derselben ersten Frage: Welches Prüfprotokoll existiert für genau diese Anlage?
Ein meldepflichtiger, elektrisch bedingter Arbeitsunfall oder ein Brand mit Personenschaden setzt einen behördlichen Ablauf in Gang, den die wenigsten Betriebe im Detail kennen — bis er sie selbst betrifft. Vier Stellen mit vier unterschiedlichen Zielen werden aktiv, meist ohne Vorlaufzeit.
Die Meldepflicht des Unternehmers
Nach § 193 SGB VII muss der Unternehmer einen Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit binnen drei Tagen der Berufsgenossenschaft anzeigen. Bei einem Todesfall oder einem Ereignis mit mehreren Verletzten gilt das ohne Verzögerung — unverzüglich, telefonisch. Eine Durchschrift der Anzeige geht zusätzlich an die staatliche Arbeitsschutzbehörde (§ 193 Abs. 7 SGB VII).
Vier Stellen, vier Ziele
Die Berufsgenossenschaft schickt eine Aufsichtsperson, die eine technische Unfalluntersuchung durchführt — mit dem Ziel, künftige Unfälle zu verhindern, nicht in erster Linie mit dem Ziel der Strafverfolgung.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln bei Verdacht auf eine Straftat parallel wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder, bei Todesfolge, fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB). Unterlagen können nach §§ 94, 103 StPO sichergestellt oder beschlagnahmt werden — auch beim Betrieb als Drittem, nicht nur bei einer beschuldigten Einzelperson.
Die Gewerbeaufsicht kann nach § 22 Abs. 2 ArbSchG unangekündigt erscheinen, Auskünfte und Unterlagen verlangen und bei akuter Gefahr sogar Anlagen stilllegen. Wer die Auskunft verweigert, riskiert ein eigenes Bußgeld.
Bei komplexeren technischen Fragestellungen ziehen Staatsanwaltschaft oder Arbeitsschutzbehörde zusätzlich einen elektrotechnischen Sachverständigen hinzu — insbesondere bei Stromunfällen, wo die Unfallursache oft nicht allein aus dem beschädigten Zustand danach rekonstruierbar ist.
Dieselbe erste Frage, vier Mal
So unterschiedlich die Ziele dieser vier Stellen sind — die erste Frage ist bei allen vieren praktisch identisch: Welches Prüfprotokoll existiert für genau diese Anlage, und ist es aktuell? Wer an diesem Punkt erst suchen muss, verliert Zeit, die in keiner dieser vier Situationen vorhanden ist.
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