Elektroausfall, leerer Betrieb: Was die Ertragsausfallversicherung vom Prüfprotokoll verlangt
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht die Reparatur, sondern den entgangenen Gewinn über Wochen — und knüpft eigene Sicherheitsobliegenheiten an die Elektroanlage, deren Verletzung dieselbe Kürzungsmechanik auslöst wie bei der Sachversicherung.
Ein Elektroschaden kostet nicht nur die Reparatur. Steht der Betrieb deswegen tagelang still, entgeht dem Kunden ein Vielfaches der reinen Sachschadenssumme — und dafür braucht es eine eigene Versicherungssparte.
Eine andere Sparte, ein anderer Hebel
Die Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung zahlt nicht die Reparatur, sondern den entgangenen Deckungsbeitrag und die weiterlaufenden Kosten während der Ausfallzeit, der sogenannten Haftzeit. Sie setzt meist einen anerkannten Sachschaden bei der zugehörigen Sachversicherung voraus (Vorleistungsprinzip) — knüpft aber eigene Sicherheitsvorschriften-Obliegenheiten an die Elektroanlage, wie sie in gängigen Klauselwerken der Versicherungswirtschaft für diese Sparte üblich sind.
Dieselbe Mechanik, größere Summen
Verletzt der Kunde eine solche Obliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer nach § 28 VVG kürzen oder leistungsfrei sein — es sei denn, der Kunde führt den Kausalitätsgegenbeweis nach § 28 Abs. 3 VVG, dass die Verletzung für den Schaden nicht ursächlich war. Ein lückenlos dokumentiertes Prüfprotokoll ist genau dieser Gegenbeweis. Anders als bei der reinen Sachversicherung geht es hier um deutlich größere Summen — entgangener Gewinn über Wochen oder Monate statt einmaliger Reparaturkosten.
Der Zeitpunkt der letzten Prüfung als Referenz
Das letzte dokumentierte Prüfdatum ist zugleich ein Referenzpunkt für die Berechnung der Haftzeit: Wie lange hätte der Betrieb bei ordnungsgemäßer Anlage überhaupt stillgestanden? Ohne diesen Referenzpunkt bleibt auch diese Frage strittig.
Eine Obliegenheit, die selten mitgedacht wird
Unternehmer verbinden ihre Betriebsunterbrechungs-Police in der Praxis selten mit der eigenen Elektroprüfung — die beiden werden meist getrennt abgeschlossen und getrennt betrachtet. Genau das macht die Lücke wahrscheinlich, wenn es darauf ankommt.
Digitalisierung mit NormSafe
Ein durchgängiges, lückenlos datiertes Prüfprotokoll-Archiv ist im Betriebsunterbrechungs-Schadenfall der Beleg für den Kausalitätsgegenbeweis nach § 28 Abs. 3 VVG und liefert den Zeitpunkt der letzten Prüfung als Anker für die Haftzeit-Berechnung.
Prüfprotokolle in 5 Minuten erstellen?
Teste NormSafe 14 Tage kostenlos — ohne Kreditkarte.
Kostenlos starten