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DGUV V310.07.2026·6 Min. Lesezeit

DGUV V3 Prüfprotokoll: Das müssen Elektromeister wissen

Welche Angaben müssen in ein DGUV V3 Prüfprotokoll? Welche Messwerte sind Pflicht? Die komplette Checkliste für Elektrofachkräfte.

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Als Elektrofachkraft tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation — und zwar nicht nur dafür, dass geprüft wurde, sondern dafür, dass es nachweisbar ist. Im Schadensfall ist das Protokoll das Einzige, was übrig bleibt.

Pflichtangaben im Prüfprotokoll

Ein vollständiges DGUV V3 Prüfprotokoll muss enthalten:

  1. Geräteidentifikation (Hersteller, Typ, Seriennummer)
  2. Prüfdatum und -ort
  3. Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom)
  4. Grenzwertbewertung (bestanden/nicht bestanden)
  5. Sichtprüfungsergebnisse
  6. Prüfmittel (Kalibrierdatum, Inventarnummer)
  7. Unterschrift des Prüfers

Der Punkt, an dem die meisten Protokolle scheitern, ist Nummer 4. Ein Messwert allein ist keine Aussage. Erst der Vergleich mit dem Grenzwert macht daraus eine Prüfung — und dieser Grenzwert ist nicht für alle Geräte gleich.

Die drei Messwerte und ihre Tücken

Schutzleiterwiderstand (RPE)

Hier steckt der Fehler, der am häufigsten unbemerkt bleibt. Viele Prüfer arbeiten mit der bekannten Längenstaffel: 0,30 Ω bis 5 m, je weitere angefangene 7,5 m plus 0,10 Ω, gedeckelt bei 1,00 Ω. Diese Staffel gilt aber nur bis 1,5 mm² Querschnitt.

Darüber ist der Grenzwert zu rechnen — aus dem spezifischen Widerstand von Kupfer, der Leitungslänge und dem Querschnitt, plus einem Pauschalanteil von 0,10 Ω für Kontakt- und Übergangswiderstände. Der Unterschied ist erheblich: Ein Gerät mit 2,5 mm² und 10 m Anschlussleitung dürfte nach Staffel 0,40 Ω haben. Gerechnet sind es 0,17 Ω.

Wer die Staffel pauschal anwendet, dokumentiert Prüfungen als bestanden, die es nicht sind. Und weil die Staffel die bekanntere Regel ist, fällt es niemandem auf.

Eine Falle liegt noch davor: Ohne Leitungslänge und Querschnitt im Datensatz ist die Formel gar nicht rechenbar. Fehlen sie, bleibt nur die Staffel — und die ist bei großem Querschnitt zu lax. Ein Protokoll sollte deshalb sichtbar machen, auf welcher Grundlage der Grenzwert entstanden ist, nicht nur die Zahl zeigen.

👉 Grenzwert für Ihren Fall berechnen

Isolationswiderstand (RISO)

Hier ist die Denkrichtung umgekehrt: Der Messwert muss über dem Grenzwert liegen, nicht darunter. Ein hoher Isolationswiderstand ist der gute Fall.

Die Werte richten sich nach der Schutzklasse — 1,0 MΩ bei Schutzklasse I, 2,0 MΩ bei Schutzklasse II, 0,25 MΩ bei Schutzklasse III. Die Ausnahme, die in vielen Merktabellen fehlt: Bei Geräten der Schutzklasse I mit Heizelementen liegt die Grenze bei 0,3 MΩ — ohne Leistungsgrenze. Die oft genannten 3,5 kW gehören nicht hierher, sondern zum Ableitstrom (siehe unten). Heizelemente haben bauartbedingt einen messbaren Ableitstrom über die Isolation; mit dem allgemeinen Wert würden einwandfreie Geräte durchfallen.

👉 Mindestwert nach Schutzklasse

Schutzleiterstrom

Der Regelwert liegt bei 3,5 mA. Bei Heizgeräten über 3,5 kW steigt er mit der Anschlussleistung, gedeckelt bei 10 mA. Auch hier gilt: Ohne die Geräteleistung im Datensatz lässt sich der richtige Grenzwert nicht bestimmen — und ein Prüfer, der ihn im Kopf hat, hat ihn beim dreißigsten Gerät des Tages nicht mehr.

Der dritte Fall wird selten mitgedacht: Manche Geräte haben einen vom Hersteller deklarierten Ableitstrom oberhalb von 3,5 mA — Geräte mit großen Entstörfiltern etwa, oder Frequenzumrichter. Dann ist dieser deklarierte Wert der Maßstab, ebenfalls bis maximal 10 mA. Ohne die Angabe im Stammblatt fällt so ein Gerät durch, obwohl es in Ordnung ist.

Drei Wege zum Ableitstrom — der Grenzwert bleibt derselbe

Ein Punkt, der auf Prüfprotokollen regelmäßig durcheinandergeht: Für den Ableitstrom gibt es drei Messverfahren, und sie liefern nicht dasselbe.

  • Direkte Messung (IPE) — der Strom im Schutzleiter wird im Betrieb gemessen. Am aussagekräftigsten, verlangt aber ein am Netz betriebenes Gerät.
  • Ersatzableitstrom (IEA) — mit einer Ersatzschaltung bei kleiner Prüfspannung gemessen und hochgerechnet. Der übliche Weg im Werkstattbetrieb, weil er ohne Netzbetrieb auskommt.
  • Differenzstrom (IΔ) — die Differenz aller stromführenden Leiter. Der Weg für Geräte, die im Betrieb bleiben müssen.

Wichtig ist zweierlei. Erstens: Es zählt ein Verfahren pro Gerät — man addiert nicht und man mittelt nicht. Zweitens: Der Grenzwert ist derselbe, aber der Ersatzableitstrom kann bei Geräten mit Schaltnetzteil deutlich anders ausfallen als die direkte Messung. Wer hier zwischen Prüfzyklen das Verfahren wechselt, erzeugt einen Sprung in der Historie, der nach einem Defekt aussieht und keiner ist. Das verwendete Verfahren gehört deshalb ins Protokoll, nicht nur der Zahlenwert.

Schutzklasse II wird anders geprüft

Bei Geräten der Schutzklasse II gibt es keinen Schutzleiter — also auch keinen Schutzleiterwiderstand und keinen Schutzleiterstrom. Wer dort ein RPE-Feld ausfüllt, hat entweder die Schutzklasse falsch erfasst oder an der falschen Stelle gemessen.

Stattdessen wird der Berührungsstrom (IB) an allen berührbaren leitfähigen Teilen gemessen, Grenzwert 0,5 mA. Dazu der bereits genannte höhere Isolationswiderstand von 2,0 MΩ. Ein Protokollformular, das für alle Schutzklassen dieselben Felder zeigt, verleitet hier systematisch zum falschen Eintrag.

Häufige Fehler bei der Dokumentation

  • Messwerte nicht mit Grenzwerten vergleichen. Der häufigste und schwerste Mangel.
  • Prüfmittel nicht kalibriert oder die Kalibrierung abgelaufen. Ein Messwert aus einem unkalibrierten Gerät ist kein Beleg.
  • Unterschrift fehlt. Ein Protokoll ohne Unterschrift ist ein Entwurf.
  • Keine eindeutige Geräteidentifikation. „Bohrmaschine Halle 2“ identifiziert kein Gerät. Ohne Inventar- oder Seriennummer ist die Wiederholungsprüfung nicht zuordenbar.
  • Fehlende Stammdaten. Ohne Leitungslänge, Querschnitt, Schutzklasse und Heizleistung ist der richtige Grenzwert schlicht nicht bestimmbar. Diese Angaben gehören ins Gerätestammblatt, nicht in den Kopf des Prüfers.

Wiederholungsfristen

Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung:

BereichRichtwert
Büro24 Monate
Produktion12 Monate
Baustelle3 Monate

Das sind Richtwerte, keine Vorgaben. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers, und die kann kürzere Fristen ergeben. Sinkt die Fehlerquote über mehrere Prüfzyklen nachweislich, lassen sich Fristen begründet verlängern — was ohne saubere Historie nicht möglich ist. Wer nur das jeweils aktuelle Protokoll führt, verschenkt dieses Argument.

Zwei Ergebnisse genügen nicht

„Bestanden“ und „nicht bestanden“ bilden die Wirklichkeit nicht ab. Es gibt einen dritten Fall, und er ist der häufigste bei unvollständigen Prüfungen: Es ist nichts durchgefallen, aber es wurde auch nicht alles gemessen. Ein Protokoll, das diesen Fall zu „bestanden“ rundet, behauptet mehr, als geprüft wurde.

Genauso wichtig: Die Sichtprüfung kippt das Gesamtergebnis, egal wie gut die Messwerte sind. Ein aufgescheuertes Kabel bleibt ein Mangel, auch wenn RPE, RISO und Ableitstrom alle im grünen Bereich liegen. Die Messung ersetzt den Blick nicht — sie ergänzt ihn.

Was das Protokoll leisten muss, wenn es ernst wird

Ein Prüfprotokoll wird in dem Moment wichtig, in dem etwas passiert ist. Dann zählt nicht, ob geprüft wurde, sondern ob sich lückenlos belegen lässt: welches Gerät, wann, von wem, mit welchem Messmittel, gegen welchen Grenzwert, mit welchem Ergebnis.

Drei Dinge entscheiden darüber:

  1. Nachvollziehbare Zuordnung. Jedes Protokoll gehört zu genau einem Gerät mit eindeutiger Kennung.
  2. Unveränderlichkeit nach Abschluss. Ein Protokoll, das nachträglich still geändert werden kann, ist als Nachweis wertlos. Korrekturen müssen als Korrekturen erkennbar bleiben.
  3. Vollständigkeit der Kette. Nicht nur die letzte Prüfung, sondern die Historie über die Lebensdauer des Geräts.

Digitalisierung mit NormSafe

NormSafe rechnet die Grenzwerte aus den Gerätestammdaten selbst aus — Längenstaffel oder Formel, Schutzklasse, Heizleistung, deklarierter Ableitstrom — und vergleicht sie mit dem Messwert, bevor das Protokoll entsteht. Was nicht zusammenpasst, wird als Mangel festgehalten statt übersehen. Am Prüfpunkt steht dabei, wie der Grenzwert zustande kam, nicht nur die Zahl.

Alle Pflichtangaben werden geprüft, das Protokoll entsteht in unter fünf Minuten — direkt auf dem Tablet, auch offline auf der Baustelle. Nach der Unterschrift ist es gesperrt; spätere Korrekturen sind möglich, bleiben aber als Korrektur erkennbar.

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