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DGUV V315.09.2026·2 Min. Lesezeit

Was eine gerissene DGUV-V3-Frist im Ernstfall wirklich kostet

Eine überschrittene Wiederholungsprüfungsfrist ist keine Formalie. Sie bedeutet ein faktisches Nutzungsverbot, ein Bußgeld bis 10.000 Euro – und im Schadensfall ein Prüfprotokoll, das genau dort eine Lücke hat, wo es gebraucht wird.

Eine Prüffrist reißt selten aus Nachlässigkeit. Sie reißt, weil der Betrieb gewachsen ist, weil eine Excel-Liste nicht mehr aktuell gehalten wurde, oder weil derjenige, der die Fristen im Kopf hatte, den Betrieb verlassen hat. Das Ergebnis ist in jedem Fall dasselbe: ein Betriebsmittel, das länger in Betrieb ist, als es sein dürfte.

Kein Spielraum, keine Kulanzfrist

Nach § 4 Abs. 4 der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Arbeitsmittel, für die eine Prüfung vorgeschrieben ist, nur verwendet werden, wenn diese Prüfung durchgeführt und dokumentiert wurde. Es gibt keine Karenzzeit „ein paar Wochen sind noch drin" — sobald die Frist überschritten ist, fehlt die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb.

Zusätzlich drohen Bußgelder: Nach § 209 Abs. 3 SGB VII kann die Berufsgenossenschaft bei einem Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift — und die DGUV Vorschrift 3 ist genau das — eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro verhängen. Das gilt unabhängig davon, ob durch das ungeprüfte Gerät tatsächlich etwas passiert ist.

Verantwortlich bleibt der Unternehmer

Die Fristüberwachung wird in der Praxis oft an einen Mitarbeiter delegiert — an die Werkstattleitung, an eine Assistenz, an denjenigen, der ohnehin die Prüfungen durchführt. Rechtlich ändert diese Delegation nichts an der Verantwortung des Unternehmers. Wird die Aufgabe nicht klar zugewiesen, regelmäßig kontrolliert und dokumentiert, bleibt am Ende der Betrieb in der Pflicht — unabhängig davon, wer die Liste eigentlich hätte pflegen sollen.

Wenn zur Frist noch ein Schaden kommt

Ein gerissene Frist allein ist bereits ein Bußgeldrisiko. Kommt ein Schaden hinzu — ein defektes Gerät verursacht einen Brand, einen Kurzschluss, eine Verletzung —, verschiebt sich die Lage weiter: Die Versicherung fragt nach dem Prüfnachweis, bevor sie reguliert. Fehlt er oder zeigt er eine überschrittene Frist, ist das genau der Ansatzpunkt, an dem eine Leistung gekürzt oder verweigert werden kann.

Digitalisierung mit NormSafe

NormSafe verwaltet Prüffristen zentral je Gerät und Anlage und erinnert automatisch, bevor eine Frist fällig wird — nicht erst, wenn sie schon überschritten ist. Die Zuständigkeit lässt sich im Team verteilen, ohne dass der Überblick beim Unternehmer verloren geht: Jede fällige Prüfung ist sichtbar, nicht nur für denjenigen, der sie zufällig im Kopf hat.

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